AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbreich Leihgeräte
Für alle Ausleihen bei Abholung vor Ort durch Verbraucher und Unternehmer (Mieter), oder bei Übergabe an Verbraucher und Unternehmer nach Transport zum Lieferort, gelten die nachfolgenden AGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche, oder juristische Person, oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen, oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Koreekturmöglichkeiten
Der Vertrag kommt zustande mit Gartenservice Langner (Vermieter). Eine Darstellung der Produkte stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Übersicht. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Reservierung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Mietgegenstände ab. Mit der Bestätigung des Zugangs Ihrer Reservierung per E-Mail nehmen wir Ihr Angebot an.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Den Vertragstext können Sie in unserem Kunden-Login, oder in der Reservierungsbestätigung einsehen.

4. Übergabe des Mietgegenstandes
Übergabe des Mitgegenstandes findet vor Ort, oder bei Anlieferung statt. Der Mietgegenstand wird im einwandfreien Zustand übergeben und von beiden Vertragsparteien bestätigt. Mietgegenstände werden im sauberen Zustand übergeben. Akkus werden vollgeladen übergeben. Alle Kraftstoffbetriebenen Mietgegenstände werden vollgetankt übergeben. Der Mieter ist verpflichtet vorgeschriebene Treibstoffe zu verwenden. Bei Falschbetankung haftet der Mieter für den Schaden. Der Mietgegenstand ist in ausreichendem Umfang mit den erforderlichen Schmierstoffen zu versorgen. Ohne Rücksprache mit Vermieter dürfen keine Veränderungen am Mietgegenstand unternommen werden. Der Mietgegenstand ist zu schützen gegen: Diebstahl, Zugriff unbefugter Dritter, Überbeanspruchung und Witterungseinflüssen. Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass der Mietgegenstand nur von qualifizierten Bedienern verwendet wird. Für Schäden bei unsachgemäßem Gebrauch vom Mietgegenstand, Leben, Leib, oder Gesundheit haftet der Mieter nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Die Übergabe findet nur nach Zahlung der Miete und der Kaution statt.

5. Rückgabe des Mietgegenstandes
Der Mieter übergibt den Mietgegenstand an Vermieter. Der Mieter ist verpflichtet entstandene und drohende Schäden am Mietgegenstand zu melden. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt nach vollständiger Kontrolle der gemieteten Geräte und einer Überprüfung auf Schäden, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit. Bei Großgeräten wird vor der Übergabe und nach der Rückgabe eine Fotodokumentation erstellt, um den Zustand des Geräts zu dokumentieren.
Die Rückgabe wird durch den Vermieter bestätigt und die Kaution zurückgezahlt, vorausgesetzt der Mietgegenstand ist mängelfrei. Mietgegenstände werden im sauberen Zustand übergeben, oder es wird die notwendige Reinigung berechnet. Akkus werden vollgeladen zurückgegeben. Alle Kraftstoffbetriebenen Mietgegenstände werden vollgetankt zurückgegeben, oder der Kraftstoff wird berechnet.

6. Lieferbedienungen
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Gartenservice Langner, Östliche Feldstr. 56, 32429 Minden, zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Mo-Sa 09:00-18:00 Uhr, oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 0151 292 539 17, oder per E-Mail: anfrage@gartenservice-langner.de. Bei Anlieferung der Mietgegenstände fallen zuzüglich zu den angegebenen Mietpreisen Transportkosten an. Nähere Bestimmungen zu den Transportkosten erfahren Sie bei den Angeboten im Onlineshop, oder auf Anfrage per Tel.: 0151 292 539 17, oder per E-Mail: anfrage@gartenservice-langner.de

7. Widerrufsrecht
Eine Änderung des Mietbeginns und/ oder der Mietdauer, oder Stornierung des Mietvertrages bis 12 Stunden vor Mietbeginn ist kostenfrei. Danach werden 50% vom Mietpreis berechnet. Wenn spätestens bei der Übergabe des Mietgegenstandes festgestellt wird, dass der Mietgegenstand nicht einsatzbereit ist, wird der Mietvertrag ohne Kosten für Mieter und Vermieter storniert.

8. Bezahlung
Bei uns stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung: Bar und EC/Kreditkarte vor Ort bei Abholung des Mietgegenstandes, oder Bar und EC/Kreditkarte bei Anlieferung des Mietgegenstandes zum Lieferort.

9. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier [https://ec.europa.eu/consumers/odr/] finden.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

1. Geltungsbereich Dienstleistungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen im Bereich der angebotenen Dienstleistungen zwischen Gartenservice Langner, Auftragnehmer genannt, und dem Kunden, auch Auftraggeber genannt, in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

2. Vertragsabschluss
2.1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen.
2.2. Abweichende Gegenbestätigungen des Käufers sind für mich unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2.3. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber meine Geschäftsbedingungen an, es sei denn, er gibt eine ausdrücklich abweichende Erklärung bei Auftragserteilung ab.
2.4. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich per E-Mail, Brief, telefonisch, Webseite, oder WhatsApp sowie persönlich vor Ort mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.


3. Angebotsinhalt, Preise und Stornierungen
3.1. Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er dem Auftragnehmer vor der Erstellung des Angebotes unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit.
3.2. Bei abweichenden Bedingungen, welche zu Verzögerungen oder nicht Aufnahme der Arbeiten führen, behält sich der Auftragnehmer vor 25% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.
3.3. Jedes Angebot hat eine Gültigkeit von 90 Tagen, beginnend mit dem Datum der Angebotserstellung.
3.4. Im Angebot nicht enthalten sind die Kosten für Absperrungen, Beschilderungen und für Verkehrsleitmaßnahmen, sowie Kosten für Genehmigungen.
3.5. Storniert der Kunde seinen Auftrag, so ist dies spätestens 96 Stunden vor der vereinbarten Ausführung schriftlich per E-Mail oder per Telefon dem Auftragnehmer mitzuteilen.
3.6. Falls bis zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Kaufs von Materialien keine Stornierung gemäß Punkt 3.5 erfolgt ist, werden die vollen Kosten für die Materialien, sowie 25% der vereinbarten Arbeitszeitkosten in Rechnung gestellt.
3.7. Bei den Pauschalen in meinen Angeboten handelt es sich um vorab ermittelte Werte, die genauso abgerechnet werden.

4. Genehmigungen und Zugang
4.1. Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen.
4.2. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die dem Auftragnehmer durch ein Fehlen, nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen.
4.3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Fällgenehmigungen und Bewilligungen zu überprüfen.
4.4. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für den Zeitraum der Leistungsdurchführung eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung.
4.5. Vor Tätigkeitsaufnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer in sämtlichen vorhandenen technischen Einrichtungen des Auftragsobjektes einzuweisen, sowie auf mögliche Gefahrenquellen, unterirdisch verlaufende Rohre, Leitungen oder andere relevante Risiken hinzuweisen.

5. Leistungsbeschreibung
5.1. Gartenservice Langner bietet Dienstleistungen im Bereich der Gartenpflege, Landschaftspflege, sowie die Vermietung von Geräten unterschiedler Art.
5.2. Das Angebot beschreibt die auszuführenden Leistungen so genau wie möglich. Es werden folgende branchenübliche Begriffe verwendet: Baumfällung: Schnitt maximal 20 cm über Geländehöhe, Baumstubben verbleibt im Boden Formschnitt, Kronenpflege, Totholzentnahme, Kronenkürzung, Kronenauslichtung, Rückschnitt, Ausschneiden von kranken, gebrochenen, beschädigten, sich kreuzenden und reibenden Ästen; Vorbeugen von Fehlentwicklungen durch Schnittmaßnahmen im Feinast- und Schwachastbereich, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig. Schnittmaßnahme zur Verkleinerung der Krone im Fein-, Schwach- und Grobastbereich des Baumes, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig. Entfernen von ganzen Ästen am Ansatz zur Erhöhung der Winddurchlässigkeit der Krone; Schnittmaßnahme, um Stamm-, Ast- und Zweiglänge zu begrenzen.
5.3. Es werden keine Wundverschlussmittel verwendet. Totholzentnahmen und Kronenpflege werden grundsätzlich im komplett belaubten Zustand des Baumes durchgeführt. Besteht der Kunde auf früheren Beginn der Arbeiten, nimmt er in Kauf, dass Äste, die noch Knospen haben, keine Früchte tragen.
5.4. Bei Aufträgen, die die Reinigung von Gehwegen und sonstigen gepflasterten Flächen sowie die Entfernung von Unkraut und Wildkraut umfassen, wird eine oberflächliche Entfernung vorgenommen, die nicht die Entfernung der Wurzeln oder eine sonstige Tiefenreinigung umfasst. Eine solche Entfernung muss gesondert beauftragt werden - ohne diese Sonderbeauftragung erfolgt eine Entfernung der Wildkräuter durch einen Schnitt direkt auf der Gehwegfläche.

6. Ausführungsfristen
6.1. Die von mir genannten Ausführungsfristen oder -zeiten und Lieferzeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
6.2. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart.
6.3. Aus Gründen der Unfallverhütung arbeite ich nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis und Reif.
6.4. Falls ich selbst in Verzug gerate, muss der Kunde mir eine zweiwöchige Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, falls noch nicht innerhalb der Frist mit der Ausführung begonnen wurde. Es können keine Entschädigungen dafür geltend gemacht werden.
6.5. Eine Haftung des Auftragnehmers für Kosten und Schäden durch nicht von ihm zu vertretenden Lieferverzögerungen oder notwendig werdender Stornierungen wegen unvorhersehbarer Ereignisse wie etwa schlechtes Wetter oder technischer Schwierigkeiten ist ausgeschlossen, auch wenn diese bei Vorlieferanten eintreten.

7. Mehrarbeit
7.1. Soll mehr Arbeit geleistet werden, als im Auftrag beschrieben ist, bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers.
7.2. Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst.

8. Haftungsausschluss und Gewährleistung
8.1. Der Auftragnehmer haftet nur für von ihm grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden an Körper und Gesundheit. Bagatellschäden (z.B. Dellen oder Spuren beim Auftragsort, Sägespäne, lose Blätter, Äste auf dem Auftragsort) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen. Der Auftragsort wird Laubbesenrein übergeben.
8.2. Da es sich bei Bäumen um Naturprodukte handelt, gebe ich keine Garantie, dass nach erfolgter Baumpflege der Baum wieder neue Früchte trägt, bzw. neue Knospen bildet. Der Schnitt erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und dem Stand der Technik.
8.3. Jede Warenübernahme und die ausgeführten Leistungen sind sofort zu prüfen.
8.4. Erkennbare Mängel sind sofort nach Empfang der Ware oder der Leistungserbringung schriftlich per E-Mail, persönlich vor Ort oder telefonisch mitzuteilen.
8.5. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Dies gilt ebenso für Mindermengen.
8.6. Im Falle berechtigter Reklamation ist der Auftragnehmer grundsätzlich zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Wird nach fehlgeschlagener Nacherfüllung Schadensersatz geleistet, beschränkt sich die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
8.7. Eine Garantie für das Anwachsen der gelieferten Pflanzen und Saatgut wird nicht gegeben. Da es sich um Naturprodukte handelt und das Anwachsen fast ausschließlich von der Pflege nach dem Einpflanzen oder Aussäen abhängt. Auch während der Zeit nach dem Anwachsen, im sogenannten Vegetationsprozess, gebe ich keine Garantie auf die Entwicklung. Rasen und Pflanzen sind ein lebendes Wurzelgeflecht das je nach Ortslage, Witterung, Wildtieren, Haustieren (Haustiere der Nachbarumgebung) und anderen ökologischen Einflüssen sein Wachstum und Aussehen verändert.
8.8. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden, der in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet.
8.9. Gegenüber Unternehmen dagegen haftet der Auftragnehmer bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vetragspflichten nicht.
8.10. Für die vom Auftraggeber gelieferten oder beschafften Baustoffe, Pflanzen, Saatgut etc. übernehme ich keine Gewährleistung. Dies gilt auch für Eigenleistungen des Auftraggebers und für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herführen.

9. Zahlungsvereinbarungen
9.1. Die vom Auftragnehmer verrechneten Leistungen sind ohne Abzug sofort in bar, per Sofortüberweisung, Kartenzahlung, PayPal oder innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die auf der Rechnung ausgewiesene Bankverbindung zu überweisen.
9.2. Bei Überschreitung der Frist aus Punkt 9.1 muss der Auftraggeber bankübliche Zinsen, Mahngebühren und die dem Auftragnehmer entstandenen Kosten zahlen.
9.3. Nicht bezahlte Waren bleiben bis zur Bezahlung Eigentum vom Auftragnehmer.
9.4. Bei Aufträgen im Wert von mehr als € 1500,- oder abweichenden Vereinbarungen gelten folgende Zahlungsbedingungen: 50% bei Auftragserteilung innerhalb von 2 Tagen per in Punkt 9.1 beschriebenen Zahlungsarten. Bei Lieferung und/oder Ausführung der vereinbarten Leistungen sind die restlichen 50% innerhalb von 10 Tagen in Punkt 9.1 beschriebenen Zahlungsarten zu begleichen.
9.5. Es gilt der Geldeingang beim Auftragnehmer.

10. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
10.1. Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, soll davon nicht der ganze Vertrag betroffen sein. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.
10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
10.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt als Gerichtsstand das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht als vereinbart.

Kontakt
+49 151 2925 3917
Gartenservice Langner
32429 Minden
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