1. Geltungsbereich Dienstleistungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen im Bereich der angebotenen Dienstleistungen zwischen Gartenservice Langner, Auftragnehmer genannt, und dem Kunden, auch Auftraggeber genannt, in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
2. Vertragsabschluss
2.1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen.
2.2. Abweichende Gegenbestätigungen des Käufers sind für mich unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2.3. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber meine Geschäftsbedingungen an, es sei denn, er gibt eine ausdrücklich abweichende Erklärung bei Auftragserteilung ab.
2.4. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich per E-Mail, Brief, telefonisch, Webseite, oder WhatsApp sowie persönlich vor Ort mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.
3. Angebotsinhalt, Preise und Stornierungen
3.1. Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er dem Auftragnehmer vor der Erstellung des Angebotes unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit.
3.2. Bei abweichenden Bedingungen, welche zu Verzögerungen oder nicht Aufnahme der Arbeiten führen, behält sich der Auftragnehmer vor 25% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.
3.3. Jedes Angebot hat eine Gültigkeit von 90 Tagen, beginnend mit dem Datum der Angebotserstellung.
3.4. Im Angebot nicht enthalten sind die Kosten für Absperrungen, Beschilderungen und für Verkehrsleitmaßnahmen, sowie Kosten für Genehmigungen.
3.5. Storniert der Kunde seinen Auftrag, so ist dies spätestens 96 Stunden vor der vereinbarten Ausführung schriftlich per E-Mail oder per Telefon dem Auftragnehmer mitzuteilen.
3.6. Falls bis zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Kaufs von Materialien keine Stornierung gemäß Punkt 3.5 erfolgt ist, werden die vollen Kosten für die Materialien, sowie 25% der vereinbarten Arbeitszeitkosten in Rechnung gestellt.
3.7. Bei den Pauschalen in meinen Angeboten handelt es sich um vorab ermittelte Werte, die genauso abgerechnet werden.
4. Genehmigungen und Zugang
4.1. Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen.
4.2. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die dem Auftragnehmer durch ein Fehlen, nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen.
4.3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Fällgenehmigungen und Bewilligungen zu überprüfen.
4.4. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für den Zeitraum der Leistungsdurchführung eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung.
4.5. Vor Tätigkeitsaufnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer in sämtlichen vorhandenen technischen Einrichtungen des Auftragsobjektes einzuweisen, sowie auf mögliche Gefahrenquellen, unterirdisch verlaufende Rohre, Leitungen oder andere relevante Risiken hinzuweisen.
5. Leistungsbeschreibung
5.1. Gartenservice Langner bietet Dienstleistungen im Bereich der Gartenpflege, Landschaftspflege, sowie die Vermietung von Geräten unterschiedler Art.
5.2. Das Angebot beschreibt die auszuführenden Leistungen so genau wie möglich. Es werden folgende branchenübliche Begriffe verwendet: Baumfällung: Schnitt maximal 20 cm über Geländehöhe, Baumstubben verbleibt im Boden Formschnitt, Kronenpflege, Totholzentnahme, Kronenkürzung, Kronenauslichtung, Rückschnitt, Ausschneiden von kranken, gebrochenen, beschädigten, sich kreuzenden und reibenden Ästen; Vorbeugen von Fehlentwicklungen durch Schnittmaßnahmen im Feinast- und Schwachastbereich, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig. Schnittmaßnahme zur Verkleinerung der Krone im Fein-, Schwach- und Grobastbereich des Baumes, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig. Entfernen von ganzen Ästen am Ansatz zur Erhöhung der Winddurchlässigkeit der Krone; Schnittmaßnahme, um Stamm-, Ast- und Zweiglänge zu begrenzen.
5.3. Es werden keine Wundverschlussmittel verwendet. Totholzentnahmen und Kronenpflege werden grundsätzlich im komplett belaubten Zustand des Baumes durchgeführt. Besteht der Kunde auf früheren Beginn der Arbeiten, nimmt er in Kauf, dass Äste, die noch Knospen haben, keine Früchte tragen.
5.4. Bei Aufträgen, die die Reinigung von Gehwegen und sonstigen gepflasterten Flächen sowie die Entfernung von Unkraut und Wildkraut umfassen, wird eine oberflächliche Entfernung vorgenommen, die nicht die Entfernung der Wurzeln oder eine sonstige Tiefenreinigung umfasst. Eine solche Entfernung muss gesondert beauftragt werden - ohne diese Sonderbeauftragung erfolgt eine Entfernung der Wildkräuter durch einen Schnitt direkt auf der Gehwegfläche.
6. Ausführungsfristen
6.1. Die von mir genannten Ausführungsfristen oder -zeiten und Lieferzeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
6.2. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart.
6.3. Aus Gründen der Unfallverhütung arbeite ich nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis und Reif.
6.4. Falls ich selbst in Verzug gerate, muss der Kunde mir eine zweiwöchige Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, falls noch nicht innerhalb der Frist mit der Ausführung begonnen wurde. Es können keine Entschädigungen dafür geltend gemacht werden.
6.5. Eine Haftung des Auftragnehmers für Kosten und Schäden durch nicht von ihm zu vertretenden Lieferverzögerungen oder notwendig werdender Stornierungen wegen unvorhersehbarer Ereignisse wie etwa schlechtes Wetter oder technischer Schwierigkeiten ist ausgeschlossen, auch wenn diese bei Vorlieferanten eintreten.
7. Mehrarbeit
7.1. Soll mehr Arbeit geleistet werden, als im Auftrag beschrieben ist, bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers.
7.2. Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst.
8. Haftungsausschluss und Gewährleistung
8.1. Der Auftragnehmer haftet nur für von ihm grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden an Körper und Gesundheit. Bagatellschäden (z.B. Dellen oder Spuren beim Auftragsort, Sägespäne, lose Blätter, Äste auf dem Auftragsort) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen. Der Auftragsort wird Laubbesenrein übergeben.
8.2. Da es sich bei Bäumen um Naturprodukte handelt, gebe ich keine Garantie, dass nach erfolgter Baumpflege der Baum wieder neue Früchte trägt, bzw. neue Knospen bildet. Der Schnitt erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und dem Stand der Technik.
8.3. Jede Warenübernahme und die ausgeführten Leistungen sind sofort zu prüfen.
8.4. Erkennbare Mängel sind sofort nach Empfang der Ware oder der Leistungserbringung schriftlich per E-Mail, persönlich vor Ort oder telefonisch mitzuteilen.
8.5. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Dies gilt ebenso für Mindermengen.
8.6. Im Falle berechtigter Reklamation ist der Auftragnehmer grundsätzlich zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Wird nach fehlgeschlagener Nacherfüllung Schadensersatz geleistet, beschränkt sich die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
8.7. Eine Garantie für das Anwachsen der gelieferten Pflanzen und Saatgut wird nicht gegeben. Da es sich um Naturprodukte handelt und das Anwachsen fast ausschließlich von der Pflege nach dem Einpflanzen oder Aussäen abhängt. Auch während der Zeit nach dem Anwachsen, im sogenannten Vegetationsprozess, gebe ich keine Garantie auf die Entwicklung. Rasen und Pflanzen sind ein lebendes Wurzelgeflecht das je nach Ortslage, Witterung, Wildtieren, Haustieren (Haustiere der Nachbarumgebung) und anderen ökologischen Einflüssen sein Wachstum und Aussehen verändert.
8.8. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden, der in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet.
8.9. Gegenüber Unternehmen dagegen haftet der Auftragnehmer bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vetragspflichten nicht.
8.10. Für die vom Auftraggeber gelieferten oder beschafften Baustoffe, Pflanzen, Saatgut etc. übernehme ich keine Gewährleistung. Dies gilt auch für Eigenleistungen des Auftraggebers und für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herführen.
9. Zahlungsvereinbarungen
9.1. Die vom Auftragnehmer verrechneten Leistungen sind ohne Abzug sofort in bar, per Sofortüberweisung, Kartenzahlung, PayPal oder innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die auf der Rechnung ausgewiesene Bankverbindung zu überweisen.
9.2. Bei Überschreitung der Frist aus Punkt 9.1 muss der Auftraggeber bankübliche Zinsen, Mahngebühren und die dem Auftragnehmer entstandenen Kosten zahlen.
9.3. Nicht bezahlte Waren bleiben bis zur Bezahlung Eigentum vom Auftragnehmer.
9.4. Bei Aufträgen im Wert von mehr als € 1500,- oder abweichenden Vereinbarungen gelten folgende Zahlungsbedingungen: 50% bei Auftragserteilung innerhalb von 2 Tagen per in Punkt 9.1 beschriebenen Zahlungsarten. Bei Lieferung und/oder Ausführung der vereinbarten Leistungen sind die restlichen 50% innerhalb von 10 Tagen in Punkt 9.1 beschriebenen Zahlungsarten zu begleichen.
9.5. Es gilt der Geldeingang beim Auftragnehmer.
10. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
10.1. Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, soll davon nicht der ganze Vertrag betroffen sein. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner g ünstige Regelung treten.
10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
10.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt als Gerichtsstand das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht als vereinbart.